Zunächst müssen Sie sicherstellen, dass mSpy auf dem Telefon, das Sie überwachen möchten, installiert ist. Wenn das nicht der Fall ist, folgen Sie bitte dieser Anleitung.
Sobald mSpy installiert ist, gibt es drei Möglichkeiten, wie Sie Social-Media-Apps auf dem Android-Telefon Ihres Kindes überwachen können:
- Verwenden der Screenrecorder-Funktion
- Verwenden der Keylogger-Funktion
- Rooting des überwachten Telefons
Wir empfehlen Ihnen, Keylogger oder Screenrecorder zu verwenden, wenn Sie Zugriff auf die Chats in sozialen Apps erhalten möchten, ohne das Gerät zu rooten. Wir können Ihnen auch helfen, das Ziel-Gerät ferngesteuert über unseren mAssistance Service zu rooten.
Keylogger
Keylogger nimmt alle Tastenanschläge auf dem überwachten Telefon auf. Im Grunde genommen können Sie alles sehen, was Ihr Kind am Telefon in jeder beliebigen Apps eingibt, einschließlich WhatsApp, Facebook Messenger, Snapchat und anderen.
Sie können das Dropdown-Menü ‘Alle Keylogger’ links oben aufrufen, um die App auszuwählen, für welche die Keylogger-Informationen angezeigt werden sollen.
Fall Sie dort keine Informationen sehen, lesen Sie bitte diese Anleitung, um Keylogger einzurichten.
Für den Keylogger ist es nicht erforderlich, dass das Telefon gerootet wird. Sie müssen nur mSpy darauf installieren.
Screenrecorder
Screenrecorder nimmt in regelmäßigen Abständen Bildschirmfotos auf, wenn Ihr Kind eine der folgenden Apps öffnet: Whatsapp, Snapchat, Instagram, Facebook Messenger, Telegram, Skype.
Melden Sie sich bei Ihrem mSpy-Konto an und gehen Sie auf die Registerkarte Screenrecorder. Dort werden Sie alle Bildschirmfotos sehen.
Wenn Sie dort keine Informationen finden, lesen Sie bitte diese Anleitung zum Einrichten des Screenrecorders.
Für Screenrecorder ist es nicht erforderlich, dass das Telefon gerootet ist. Sie müssen lediglich mSpy darauf installieren.
Rooting
Wenn das Telefon gerootet ist, können Sie eingehende und ausgehende Nachrichten von Apps für soziale Medien sehen, wie unten gezeigt.
Wenn Sie das überwachte Telefon rooten möchten, lesen Sie bitte diesen Artikel.
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